Smeg Herstellergarantie

SMEG Hausgeräte GmbH, („Smeg“) gewährt dem Käufer für dieses Erzeugnis neben der gesetzlichen Gewährleistung eine Garantie nach Maßgabe der folgenden Bedingungen.

Dauer und Beginn der Garantie:

Die Garantie wird für 24 Monate gewährt, beginnend mit dem Datum des Erwerbs (Rechnungsdatum des Verkäufers) des Gerätes. Sie gilt nur für Neugeräte I. Wahl, die von einem Smeg Fachhändler in Deutschland gekauft und eingesetzt wurden und die den gültigen Strom- und/oder Gasrichtlinien für Deutschland entsprechen. Garantiefälle bewirken weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch eine neue Garantiezeit für ersetzte oder nachgebesserte Teile.

Voraussetzung der Garantie:

Das Gerät ist unverzüglich nach Lieferung auf Mängel, insbesondere äußerliche Schäden zu untersuchen. Mängel sind vom Kunden über den Verkäufer unmittelbar nach Feststellung unter Vorlage der Rechnung und der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Garantiekarte anzuzeigen. Das Gerät wurde ordnungsgemäß aufgestellt, installiert und genutzt. Sämtliche Reparaturen während der Garantiezeit wurden ausschließlich vom Smeg Kundendienst durchgeführt.

 Umfang der Garantie:

Unbeschadet der Rechte des Käufers gegen den Verkäufer übernimmt Smeg während der Garantiezeit die unentgeltliche Beseitigung von Funktionsmängeln, soweit sie nachweislich auf Fabrikations- oder Materialfehler beruhen, und zwar nach Wahl von Smeg durch unentgeltlichen Austausch oder Instandsetzung der defekten Teile oder unentgeltlicher Austauschlieferung des ganzen Gerätes. Ausgetauschte Teile oder Geräte werden Eigentum von Smeg. Die Reparatur der Geräte erfolgt in der Regel am Aufstellungsort, ausnahmsweise kann sie jedoch auch in den Räumen der Kundendienstwerksatt durchgeführt werden, ohne dass dem Kunden dafür Kosten entstehen. Der Kunde hat dem Kundendienst den freien Zugriff zu dem defekten Gerät zu ermöglichen. Eventuelle Kosten, die dadurch entstehen, dass ein freier Zugriff zu dem defekten Gerät nicht möglich ist, gehen zu Lasten des Kunden. Die Transportgefahr, die in Garantiefällen durch An- und Rücklieferung des Erzeugnisses entsteht, trägt der Käufer. Bei unnötiger oder unberechtigter Beanspruchung des Kundendienstes werden die Kosten berechnet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er den Umständen nach nicht erkennen konnte, dass der Garantieanspruch nicht bestand.

Weitergehende Ansprüche und Rechte werden vom Käufer gegenüber Smeg nicht erworben. Schadensersatzansprüche – auch hinsichtlich Folgeschäden – sind, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen, ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Einschränkung der Garantie:

Von der Garantie sind ausgeschlossen Mängel, die zurückzuführen sind auf fehlerhafte Aufstellung oder Installation, unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung, mechanische Beschädigung, Transportschäden, Reparaturen oder Änderungen, die nicht von autorisierten qualifizierten Dritten vorgenommen wurden, Verwendung der Geräte im gewerblichen Bereich, Überlastung (Einsatz außerhalb Deutschlands), natürlicher Verschleiß, und sonstige Mängel, die nicht auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.

Verjährung 

Soweit Smeg einen innerhalb der Garantiedauer ordnungsgemäß geltend gemachten Anspruch aus dieser Garantieerklärung nicht anerkennt, verjähren sämtliche Ansprüche aus dieser Erklärung in 6 Monaten vom Zeitpunkt der Geltendmachung an, jedoch nicht vor Ende der Garantiezeit.

Geltendes Recht 

Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.